Aus-/Weiterbildung
Hier finden Busfahrer und Ausbilder alle wichtigen und notwendigen Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sowie zur Aus- und Weiterbildung.
Omnibusfahrer
Der Befähigungsnachweis
Alle gewerblich tätigen Kraftfahrer in der Personenbeförderung oder im Güterkraftverkehr sind verpflichtet, ab dem 10.9.2008 (Bus) bzw. ein Jahr später (LKW) neben dem Führerschein der entsprechenden Klasse einen Befähigungsnachweis mitzuführen. Diesen erhalten Kraftfahrer nach erfolgreich bestandener Prüfung vor der örtlichen Industrie- und Handelskammer (voraussichtlich) von der Führerschein ausgebenden Stelle (städtische Verkehrsbehörde, Landratsamt, o.ä.).
Wenn Kraftfahrer ihre Fahrerlaubnis vor den o.g. Stichtagen erworben haben, sind sie von der Prüfung befreit. Sie erhalten dann ihren Befähigungsnachweis nach der Teilnahme an einer 35-stündigen Weiterbildung. Diese muss erstmals bis zum 9.9.2013 (bzw. 9.9.2014 für LKW) absolviert werden. Das BKrFQG sieht eine Übergangsfrist bis zum 9.9.2015 (bzw. 9.9.2016 für LKW) für einen Teil der Kraftfahrer vor (s. die Ausführungen unter BKrFQG-Basics).
Zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb des Befähigungsnachweises sollten die Kraftfahrer eine sog. „beschleunigte Grundqualifikation“ von 140 Stunden bei einer anerkannten Aus- und Weiterbildungsstätte absolvieren. Die anschließende theoretische Prüfung beträgt 90 Minuten. Von einer Prüfung ohne vorhergehende Grundqualifikation ist abzuraten, denn diese Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil und dauert sieben (!) Stunden. Sie sollte nur dann angestrebt werden, wenn entsprechende umfangreiche theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten vorliegen.
Wo können Kraftfahrer ihre Aus- und Weiterbildung absolvieren?
Jede anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte kann die gesetzlich vorgeschriebene Wissensvermittlung anbieten. Dazu gehören:
- staatlich anerkannte Fahrschulen mit der entsprechenden Klassen-Genehmigung
- Ausbildungsbetriebe, die die Fachkraft im Fahrbetrieb oder den Berufskraftfahrer als Ausbildungsberuf anbieten
- staatlich anerkannte Weiterbildungsträger
- separat nach dem Gesetz anerkannte Aus- und Weiterbildungseinrichtungen.
Sofern eine Weiterbildung nicht durch die betriebseigene, anerkannte Fahrschule oder Ausbildungseinrichtungen angeboten wird, sollten Omnibusfahrer sich vergewissern, dass die besuchte Aus- und Weiterbildungsstätte tatsächlich über eine Anerkennung verfügt.
Bescheinigungen
Kraftfahrer sollten sich von der Aus- und Weiterbildungsstätte eine Bescheinigung über die absolvierte Weiterbildung ausstellen lassen. Diesen benötigen Kraftfahrer zum Nachweis der besuchten Weiterbildung und zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde, um den Befähigungsnachweis verlängern zu können. Für die Weiterbildung wird gegenwärtig von den Ländern eine standardisierter Nachweis entwickelt.
Kraftfahrer sollten sich auch beim Besuch der beschleunigten Grundqualifikation eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Diese muss der örtlichen Industrie- und Handelskammer mit der Anmeldung zur Prüfung vorgelegt werden.
Fahrerlaubnis ohne Befähigungsnachweis möglich?
Eine Ausstellung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen D und C ist auch ohne absolvierte Prüfung bzw. Nachweis einer 35-stündigen Weiterbildung möglich. Allerdings darf der FE-Inhaber dann keiner gewerblichen Fahrtätigkeit nachgehen, die einen Befähigungsnachweis voraussetzt. Also: wer beruflich in der Personenbeförderung oder im Güterkraftverkehr tätig ist, benötigt den Befähigungsnachweis. Ohne ihn geht nichts.
Wer benötigt keinen Befähigungsnachweis?
§ 1 des BKrFQG nennt die Ausnahmen. Für Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die unter folgende Ausnahmen fallen, ist kein Befähigungsnachweis notwendig. Kraftfahrzeuge,
- deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km pro Stunde nicht überschreitet,
- die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,
- die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
- die zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
- die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden,
- die neu umgebaut oder noch nicht in Betrieb genommen worden sind,
- die zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, notwendig sind, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
Was passiert, wenn der Kraftfahrer ohne gültigen Befähigungsnachweis unterwegs ist?
Derjenige Kraftfahrer, der vorsätzlich oder fahrlässig eine Fahrt durchführt, ohne im Besitz eines gültigen Befähigungsnachweises zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 9, Abs.1 BKrFQG). In solchen Fällen können Geldbußen bis zu 5.000,- Euro verhängt werden. Auch der Unternehmer, der Fahrten anordnet oder zulässt, ohne dass der Kraftfahrer im Besitz eines Befähigungsnachweises ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 9, Abs.2 und 3 mit einer Geldbuße bis zu 20.000,- Euro geahndet werden kann.
Ausbilder/Fahrlehrer
Die VDV-Akademie bietet, gemeinsam mit ihren Partnern, viele interessante Weiterbildungen, Seminare und Tagungen an.
Sie orientiert sich in der Auswahl der Themen zum Einen an dem „Anforderungsprofil für Ausbilderinnen und Ausbilder“. Hiermit werden die notwendigen Kompetenzen für Fahrlehrer, Ausbilder und Lehrpersonal definiert, die für die Durchführung einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung für das Fahrpersonal nach dem BKrFQG (und darüber hinaus) unumgänglich sind. Zum Anderen orientiert sich die Akademie in einigen ihrer Angebote an den inhaltlichen Weiterbildungs-Anforderungen, die das Fahrlehrergesetz vorgibt. Somit sind diese Weiterbildungen nach § 33a anerkannt; sie werden in Kooperation mit anerkannten Fahrlehrerweiterbildungsstätten durchgeführt.
Im Folgenden finden Sie Angebote und Informationen zu diesen Themen:
- Fortbildung für Fahrlehrer gem. §33a FahrlG Seminarflyer 2011 (PDF-Datei, 787 kB)
- Fahrlehrer-Weiterbildung für Straßen-/Stadt- und U-Bahn Veranstaltungsflyer 2011 (PDF-Datei, 868 kB)
- Weiterbildung für Ausbilder von ÖPNV-Betrieben Dreitägiges Training im Fahrsicherheitszentrum Hockenheim und im OMNIplus TrainingCenter Mannheim Veranstaltungsflyer 2011 (PDF-Datei, 844 kB)
- Tagungen und Seminare der VDV-Akademie aus den Bereichen ÖPNV/SPNV, Betrieb und Personal
- Gesund und sicher – Aus- und Weiterbildung von Omnibusfahrern zu den Kenntnisbereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz. Ein Gemeinschaftsprojekt von BG Bahnen und BGF (Flyer als PDF-Datei, 1368 kB)
Außerdem finden Sie in diesem Teil
- das “Anforderungsprofil für Ausbilderinnen und Ausbilder“ (PDF-Datei, 338 kB) der VDV-Akademie.
Benötigen Fahrlehrer und Ausbilder auch einen Befähigungsnachweis?
Grundsätzlich nein, sofern sie als Fahrlehrer tätig sind. Sofern sie jedoch, z.B. in einem Verkehrsunternehmen, zeitweise in der Personenbeförderung tätig sind, benötigen sie auch einen Befähigungsnachweis. Das bedeutet, dass dieser Personenkreis auch eine 35-stündige Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren nachweisen muss. Diese Regelung ist im Grunde wenig einsichtig, da der Ausbilder, insbesondere, wenn er sehr umfangreich als Wissensvermittler in der Weiterbildung für Busfahrer eingesetzt ist, über sehr viel und detailliertes Know How verfügt. Und, sofern der Ausbilder staatlich anerkannter Fahrlehrer ist, in eine obligatorische Weiterbildung eingebunden ist. Hier gilt der Rat: Fahrlehrer und andere Ausbilder sollten in dieser Frage die zuständige örtliche Behörde kontaktieren, das Thema besprechen und einer Klärung zuführen.
Produkte
Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
VDV-Akademie als Herausgeberin der neuen Medien für die Weiterbildung von Omnibusfahrer/innen im Verlag Heinrich Vogel
Die VDV-Akademie ist Herausgeberin des im renommierten deutschen Verkehrs-Verlag Heinrich Vogel erscheinenden Lehrmaterials für Omnibusfahrer/innen.
Die ab September 2008 vorgeschriebene 35-stündige Weiterbildung muss innerhalb von fünf Jahren absolviert werden und ist Voraussetzung für die Verlängerung des Befähigungsnachweises, der neben dem Führerschein künftig Voraussetzung ist, um die Tätigkeit eines Kraftfahrers ausüben zu dürfen.
Auf Basis der thematischen Vorgaben der Gesetzes-Verordnung und des Rahmenlehrplans, den der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erarbeitet hat, sind fünf Lerneinheiten à sieben Stunden entwickelt worden, die eine exzellente und fundierte Grundlage für die Weiterbildung des Fahrpersonals in Busunternehmen darstellen.
Die Module behandeln folgende Themen (Produkt-Information als PDF-Dateien zum Download):
- Modul 1: Eco-Training (128 kB),
- Modul 2: Markt und Image (138 kB),
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (143 kB),
- Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr (184 kB),
- Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit (189 kB).
Jedes der fünf Module besteht aus
- einem Arbeits- und Lehrbuch für die Teilnehmer,
- einem Trainer-Handbuch und
- einem Folienprogramm für den Unterricht.
Außerdem sind die Themen der fünf Lernmodule in das PC Professional Multiscreen-System des Verlags Heinrich Vogel integriert worden.
Die Lehr- und Lernunterlagen eignen sich für den Einsatz in Fahrschulen und anderen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, die sich der Weiterbildung des Fahrpersonals verschrieben haben. Sie dienen der Vorbereitung und Nachbereitung sowie dem Einsatz während des Unterrichts und sind in einer für die Teilnehmer/innen leicht verständlichen Form geschrieben.
Der Prospekt (1,23 MB) des Verlags Heinrich Vogel und ein entsprechendes Bestellformular (196 kB) können hier als PDF-Dateien herunter geladen werden. Sie können die verschiedenen Module und Lehrunterlagen direkt beim Verlag Heinrich Vogel bestellen.
Beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG - VDV-Akademie als Herausgeberin der Trainer- und Arbeitsbücher "Spezialwissen Bus"
Die Themen der beschleunigten Grundqualifikation sind in drei Themenbereiche aufgeteilt: Basiswissen LKW/Bus, Spezialwissen Bus, Spezialwissen LKW.
Basiswissen Lkw/Bus
Der Band Basiswissen Lkw/Bus behandelt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV), die Lkw- und Busfahrer gleichermaßen betreffen und in denen die Verordnung nicht differenziert.
Die Inhalte im Einzelnen:
- Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Optimale Nutzung der kinematischen Kette
- Sozialvorschriften
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten in Notfällen
Spezialwissen Bus
Der Band Spezialwissen Bus behandelt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV), die speziell für Busfahrer wichtig sind.
Die Inhalte im Einzelnen:
- Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
- Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
Die Lehrmaterialien sind zu bestellen beim Verlag Heinrich Vogel


















