Berufe
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) strebt neben größerer Sicherheit und Qualität in der Personenbeförderung und im Güterkraftverkehr auch eine Professionalisierung von Kraftfahrertätigkeiten insgesamt an. Professionalisierung bedeutet im engeren Wortsinn „Verberuflichung“ von Tätigkeiten. Berufe werden in Deutschland im Rahmen des sog. „dualen Berufsausbildungssystems“ vermittelt.
Es existieren momentan zwei dreijährige Verkehrsberufe, die in ihrer Stoßrichtung auf die Übernahme von Kraftfahrertätigkeiten abzielen: die Fachkraft im Fahrbetrieb und den Berufskraftfahrer. Beide vermitteln neben der eigentlichen Fahrtätigkeit im Omnibus bzw. LKW eine breite Palette kaufmännischen, betrieblichen und technischen Wissens – in unterschiedlicher Ausprägung. Während der Berufskraftfahrer als technisch-orientierter Beruf, mit den beiden Fachrichtungen Omnibus und LKW gilt, wird die Fachkraft im Fahrbetrieb als kaufmännisch-serviceorientierter Beruf verstanden.
Beide Berufe sind für die Verkehrsbranche aus mehreren Gründen sehr interessant:
- ihre Ausbildung kann dazu beitragen, den für die nächsten beiden Jahrzehnte prognostizierten Mangel an qualifizierten Kraftfahrern im Personenverkehr und im Güterkraftverkehr abzumildern;
- Auszubildende dieser beiden Berufe können unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 18 Jahren (sonst 21 Jahre) in der Personenbeförderung eingesetzt werden – auch schon während der Berufsausbildung. Zu den Voraussetzungen gehören
- die Beschränkung auf den Linienverkehr bis 50 km Linienlänge (bis 20 Jahre)
- ein mindestens einjähriger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- eine erfolgreich verlaufene medizinisch-psychologische Untersucbhung (MPU).
- Absolventen der beiden Ausbildungsgänge erhalten automatisch den Befähigungsnachweis entsprechend dem BKrFQG, müssen sich also keiner gesonderten Prüfung unterziehen.
Die Fachkraft im Fahrbetrieb ist insbesondere für den Bereich des ÖPNV sehr interessant, da Absolventen ab 18 Jahren, auf Antrag des örtlichen Betriebsleiters und Genehmigung durch die zuständige Technische Aufsichtsbehörde, in der Personenbeförderung mit Straßenbahnen, Stadtbahnen und U-Bahnen eingesetzt werden können – sofern sie über die entsprechende Fahrerlaubnis nach der Betriebsordnung Straßenbahn (BO Strab) verfügen.
Für beide Berufe sind im Folgenden die Ausbildungsordnungen und die Ausbildungsrahmenpläne als PDF-Dokumente hinterlegt:
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb (PDF-Datei, 901 kB)
- Rahmenlernplan für den Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb (PDF-Datei, 157 kB)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin (PDF-Datei, 69 kB)
- Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin (PDF-Datei, 89 kB)
Ein weiterer Verkehrsberuf ist der/die Kaufmann/Kauffrau für Verkehrsservice. Er zielt nicht primär auf Fahrdiensttätigkeiten ab, sondern auf den späteren Einsatz in Service-, Verkaufs- und Marketingbereichen der Unternehmen. Allerdings können mit der zusätzlichen Vermittlung der Fahrerlaubnis im Bereich Klasse D oder nach BO Strab interessante Kombinations-Tätigkeiten angestrebt werden.
Auch für diesen Beruf finden Sie hier die Ausbildungsordnung (PDF-Datei, 63 kB) und den Ausbildungsrahmenplan (PDF-Datei, 15 kB) hinterlegt.








