Prüfungen
Die Prüfungen zum Erwerb des Befähigungsnachweises sind in § 4 des BKrFQG und in §§ 1-3 der entsprechenden Verordnung geregelt. Sie werden vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt. Dies wird die jeweilige örtliche IHK sein (Wohnortprinzip). Betroffen sind ausschließlich Kraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.9.2008 (Omnibus) bzw. nach dem 10.9.2009 (LKW) erwerben werden.
Die 'Gemeinsame Richtlinien der Industrie und Handelskammern' (PDF-Datei, 269 kB) vom Januar 2008 für die Prüfungen zum Erwerb des Befähigungsnachweises definieren Anforderungen und Durchführungsregelungen für die verschiedenen Prüfungsvarianten.
Welche Prüfungen werden angeboten?
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Prüfungen:
- eine „große“ Prüfung ohne vorgeschaltete Qualifizierung. Diese Prüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Ihre Dauer wird ca. sieben Stunden betragen. Der theoretische Teil wird vier Stunden umfassen und voraussichtlich aus Multiple Choice-Fragen, offenen Fragen und der Erörterung einer Praxissituation bestehen. Der Praxisteil wird eine zweistündige Fahrprüfung und voraussichtlich eine einstündige Bewältigung von kritischen Fahrsituationen beinhalten.
- eine "kleine Prüfung" mit vorgeschalteter "beschleunigter Grundqualifikation". Diese Grundqualifikation muss bei einer anerkannten Aus- und Weiterbildungsstätte absolviert werden. Sie umfasst 140 Zeitstunden. Die Prüfung umfasst lediglich einen schriftlichen theoretischen Teil und dauert 90 Minuten. Sie wird aus Multiple-Choice-Fragen und offenen Fragen bestehen.
Die IHK hat Musterprüfungen für die (beschleunigten) Grundqualifikationen Personenbeförderung und Güterkraftfverkehr vorgelegt.
- Prüfungen_Berufskraftfahrer_beschleunigte_Grundqualifikation_Personenverkehr (PDF-Datei, 116 kB)
- Prüfungen_Berufskraftfahrer_Grundqualifikation_Personenverkehr (PDF-Datei, 172 kB)
- Prüfungen_Berufskraftfahrer_beschleunigte_Grundqualifikation_Güterkraftverkehr (PDF-Datei, 120 kB)
- Prüfungen_Berufskraftfahrer_Grundqualifikation_Güterkraftverkehr.pdf (PDF-Datei, 548 kB)
Wann sind die Prüfungen bestanden?
In den Prüfungen ist nachzuweisen, dass die Kenntnisbereiche, die das Gesetz und die entsprechende Verordnung vorschreiben, beherrscht werden. Die Prüfungen sind bestanden, wenn jeweils im praktischen und theoretischen Teil mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.
Ist die Fahrerlaubnis Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung?
Zur „großen“ Prüfung wird nur derjenige zugelassen, der bereits die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Für die „kleine“ Prüfung ist der vorherige Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
Besonderheiten für „Quereinsteiger“ und „Umsteiger“
Für beide Prüfungsvarianten gelten für die beiden Gruppen der „Quereinsteiger“ (das sind all diejenigen, die Inhaber einer Fachkunde-Bescheinigung nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr oder nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr sind) und der „Umsteiger“ (all diejenigen Kraftfahrer im Güterkraftverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten und all diejenigen Kraftfahrer im Personenverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Güterkraftverkehr ausweiten wollen) besondere Regelungen.
Die Verordnung zum BKrFQG besagt, dass für diese Gruppen die Dauer der Teilnahme am Unterricht und der Prüfung entsprechend zu verkürzen ist. Die exakte Prüfungsdauer wird in der entsprechenden Prüfungssatzung der Industrie- und Handelskammern festgelegt.
Wie erfolgt die Anmeldung zur Prüfung?
Schriftlich bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer.
Wie teuer sind die Prüfungen?
Grundqualifikation:
Gesamtprüfung | 1.420,- € |
Gesamtprüfung Quereinsteiger | 1.365,- € |
Gesamtprüfung Umsteiger | 960,- € |
Wiederholungs-Teilprüfung Grundqualifikation:
Theoretische Prüfung | 270,- € |
Theoretische Prüfung Quereinsteiger | 215,- € |
Theoretische Prüfung Umsteiger | 130,- € |
Praktische Prüfung | 1.150,- € |
Praktische Prüfung Quereinsteiger | 1.150,- € |
Praktische Prüfung Umsteiger | 830,- € |
Beschleunigte Grundqualifikation:
Theoretische Prüfung | 140,- € |
Theoretische Prüfung Quereinsteiger | 115,- € |
Theoretische Prüfung Umsteiger | 100,- € |
Ab welchem Zeitpunkt können die Prüfungen abgelegt werden?
Spätestens ab Herbst 2008.
Die Industrie- und Handelskammer Köln hat Anfang Dezember 2007 ihre "Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr" beschlossen. Sie regelt für beide Prüfungsvarianten die Zuständigkeiten, die Zulassungsvoraussetzungen, die Durchführung, die Anforderungen und Bewertungen.
Hier können Sie die Satzung als PDF-Datei (92 kB) herunterladen.
Entnehmen Sie Erläuterungen zur Satzung dem unter "Dokumente" abgelegten Vortrag von Henrike Warlitzer, IHK Köln.








