Das Kompetenzsiegel
Nach positiver Bewertung durch die Gutachter erfolgt die Ausstellung des Kompetenz-Siegels durch die VDV-Akademie sowie die Zertifikatsübergabe an Ihre Aus- und Weiterbildungsstätte. Gleichzeitig erfolgt die Eintragung in die Referenzliste VDV-Akademie-zertifizierter Aus- und Weiterbildungsstätten.
Kompetenz-Siegel – Erteilung und Nutzungsrechte
Das Kompetenz-Siegel wird in deutscher Sprache erstellt. Die Ausstellung des Zertifikats in anderen Sprachen und/oder mit Ihrem Unternehmens-Logo kann auf Anfrage erfolgen. Mit der Erteilung des Kompetenz-Siegels, das eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren hat, kann optional ein Nutzungsrecht zur Verwendung des Kompetenzsiegels auf Geschäftsbriefen und Werbemitteln eingeräumt werden.
Aufrechterhaltung des Kompetenz-Siegels
Zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Zertifikats sind jährlich mindestens folgende Leistungen durch die Aus- und Weiterbildungsstätte zu erbringen:
- Erstellung eines Jahres-Management-Berichts und Weiterleitung an die VDV-Akademie
- Gebührenfreie Teilnahme an den jährlichen Management-Treffen von Gutachtern, zertifizierten Aus- und Weiterbildungsstätten und der VDV-Akademie
Nach drei Jahren findet eine Begutachtung auf Grundlage der jährlichen Manage-ment-Berichte der Aus- und Weiterbildungsstätte statt. Nach fünf Jahren wird eine umfassende Nach-Begutachtung durchgeführt. Basis dafür sind das betriebliche Kompetenz-Handbuch sowie ein Überwachungs-Audit vor Ort. Das Ergebnis des Überwachungs-Audits wird in einem Bericht festgehalten.







