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26. April 2024
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildungsleistungen

Anbieter:
VDV-Akademie GmbH
Kamekestraße 37-39
50672 Köln
(Im Folgenden: „Veranstalter“)

Amtsgericht: Köln
USt-IdNr.: DE228661480
Geschäftsführung: Ruth Leyendecker

Kontakt
Kundenservice: akademie(via)vdv.de
Tel.: +49 (0)221 57979-173
Fax: +49 (0)221 57979-81

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für analoge und digitale Bildungsleistungen. Unter Bildungsleistungen fallen folgende Dienstleistungen des Veranstalters:
1. Berufliche Fort- und Weiterbildungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Lehrgänge, Inhouse-Schulungen, Lern-Webinare.
2. Tagungen, Kongresse, Konferenzen, Seminare, Workshops, Online-Seminare und Informations-Webinare. Die Bildungsleistungen werden von der VDV-Akademie GmbH – nachfolgend Veranstalter genannt – erbracht.

(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Veranstalter nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Vertragspartner sind Unternehmen, die Bildungsleistungen im Sinne des Abs.1, ggf. auch Bildungsleistungen für ihre Mitarbeiter als Teilnehmende buchen, und natürliche Personen, die für sich (und ausnahmsweise auch für Dritte) als Teilnehmende eine Buchung beim Veranstalter vornehmen.


§ 2 Anmeldung/Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Bildungsleistung des Veranstalters ist online über die Webseite der VDV-Akademie GmbH und der VerbandsAPP von VDV und VDV-Akademie möglich.

(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Soweit die Anmeldung für die gewünschte Bildungsleistung berücksichtigt werden kann und die Bildungsleistung über freie Teilnehmerplätze verfügt, erhält der Vertragspartner per E-Mail eine Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldebestätigung via E-Mail versandt hat.

(3) Kann die Anmeldung für die gewünschte Bildungsleistung mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert der Veranstalter den Interessenten über die Absage und die Möglichkeit der Aufnahme auf eine Warteliste.

(4) Die in der versandten Anmeldebestätigung gelisteten Teilnahmegebühren zzgl. gesetzl. MwSt. sind für die gebuchte Bildungsleistung maßgeblich.


§ 3 Zulassungsvoraussetzungen für die Bildungsleistung bei beruflichen Fort- und Weiterbildungen

(1) Die Bildungsleistungen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die Zugangsvoraussetzungen und/oder über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsleistung gefordert werden. Für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen ist allein der Interessent bzw. Vertragspartner verantwortlich. Ansprüche wegen fehlender Zulassungsvoraussetzungen sind ausgeschlossen.

(2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Vertragspartner die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Der Vertragspartner ist auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Teilnahmegebühren verpflichtet, es sei denn, der Veranstalter hat eine fehlende Zulassungsvoraussetzung grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht erkannt.

(3) Bei beruflichen Fortbildungen mit IHK-Abschluss liegt die Prüfung der Berechtigung und Zulassung zur Abschlussprüfung ausschließlich bei der zuständigen Kammer.


§ 4 Leistungsumfang/Nutzungsbeschränkungen/Änderungsbefugnis des Veranstalters


(1) Die Bildungsleistung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Daneben ist der Veranstalter berechtigt, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen. Der Vertragspartner erhält Zugang zu den Unterlagen per E-Mail oder zu den im Lernnetz eingestellten Unterlagen.

(2) Der Einsatz von Subunternehmern, Dozierenden und Referierenden durch den Veranstalter zur Leistungserbringung bedarf nicht der Zustimmung des Vertragspartners.

(3) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Dozierenden und Referierenden und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.

(4) Aussagen und Erläuterungen zu der Bildungsleistung in Werbematerialien, sowie auf der Website des Veranstalters, der Verbands App und auf Flyern verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit der Dienstleistung des Veranstalters und nicht als Garantie.


§ 5 Pflichten des Vertragspartners


Der Vertragspartner verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Dozierenden und Referierenden sowie der Beauftragten der Veranstalter und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsleistung entgegenstehen könnte.


§ 6 Bildungsleistung bei beruflichen Fort- und Weiterbildungen, Zugang zur digitalen VDV-Akademie (DiVA), Pflichten des Vertragspartners


(1) Die DiVA ist die Lernplattform der VDV-Akademie. Modular aufgebaute Weiterbildungen und Seminare werden im Blended-Learning-Format geschult. Die DiVA ermöglicht die Ablage der Schulungsunterlagen, die Kommunikation mit den Dozierenden und den Einsatz von digitalen Lerneinheiten.
Der Zugang zur DiVA und Webinaren erfolgt in der Regel im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Vertragspartner übersandten Zugangsdaten.

(2) Die DiVA steht grundsätzlich (also vorbehaltlich üblicher Unterbrechungen zu Wartungen, Updates etc., die rechtzeitig angekündigt werden, sowie vorbehaltlich für von dem Veranstalter nicht zu vertretenden technischen Ausfallzeiten) sieben Tage pro Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung.

(3) Die Zugangsdaten sind nur für den jeweilig angemeldeten Vertragspartner gültig.

(4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern.

(5) Bei Missbrauch ist der Veranstalter berechtigt, den Zugang zu sperren.

(6) Der Vertragspartner haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.

(7) Sofern im Rahmen einer Bildungsleistung gem. Abs. 1 der Zugang zur Plattform "Digitale VDV-Akademie" gewährt wird, gelten zusätzlich zu diesem Vertrag die Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Plattform (DiVA). Der Zugang erlischt automatisch 2 Woche nach Ende der Weiterbildung.


§ 7 Mitwirkungspflichten bei Inhouse-Schulungen beim Vertragspartner


(1) Der Vertragspartner gewährleistet, dass alle erforderlichen, vertraglich geregelten Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig für den Veranstalter erbracht werden.

(2) Der Vertragspartner stellt für die Durchführung von Inhouse-Schulungen adäquate Schulungsräume sowie entsprechende Ausstattung zur Verfügung.

(3) Der Vertragspartner trägt jeglichen Mehraufwand, der durch verspätete oder lückenhafte Angaben oder nicht ordnungsgemäße Mitwirkungshandlungen entsteht, insbesondere zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten der Dozierenden.


§ 8 Nutzungsrechte des Vertragspartner


(1) Es erfolgt über die zum Vertragszweck notwendige Nutzung hinaus weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Erteilung von Genehmigungen oder Rechten an dem Vertragspartner bereit gestellten Schulungsunterlagen, Software, Urheberrechten, Nutzungsrechten, Marken oder Warenzeichen bzw. deren Anwendungen.

(2) Schulungsunterlagen und/oder Vortragsunterlagen, analog und/oder digital (nachfolgend: Schulungsunterlagen), die dem Vertragspartner ausgehändigt oder zur Verfügung gestellt werden, stehen dem Vertragspartners nur zur internen Nutzung zu Vertragszwecken zu. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

(3) Soweit es für die Leistungserbringung erforderlich ist, räumt der Veranstalter dem Vertragspartner an den Schulungsunterlagen nur das einfache, inhaltlich auf den Vertragszweck beschränkte Nutzungsrecht ein. Gleiches gilt für sonstige Rahmen der Vertragserfüllung bereitzustellenden Leistungen, für die es zur Erfüllung des Vertragszwecks eines Nutzungsrechtes des Vertragspartners bedarf.

(4) Eine Nutzung der zugunsten des Veranstalters geschützten Logos, Marken und Zeichen zu Werbezwecken darf nur mit einer ausdrücklichen Nutzungsberechtigung und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Darstellungsart erfolgen.


§ 9 Stornierung von Bildungsleistungen durch den Vertragspartner


(1) Eine Stornierung der Anmeldung kann jeder Zeit vorgenommen werden. Eine Stornierung ist nur in Textform via E-Mail an akademie@vdv.de oder über den spätestens ab Einführung des § 312k BGB auf der Website des Veranstalters befindlichen Stornierungsbutton möglich.

(2) Es können jederzeit anstelle der angemeldeten Teilnehmenden Vertreter benannt werden. Es entstehen in diesem Fall keine zusätzlichen Kosten.

(3) Folgende Stornierungskosten sind vom Vertragspartner unter Berücksichtigung nachfolgender Fristen in Bezug auf den ersten Schulungs- und Veranstaltungstag (Stichtag) an den Veranstalter zu bezahlen:

  • Bei Stornierungen mehr als 4 Wochen vor dem Stichtag: 20% der Teilnahmegebühren;
  • Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und mehr als 1 Woche vor dem Stichtag: 60% der Teilnahmegebühren;
  • Bei Stornierungen ab 1 Woche vor dem Stichtag: 100 % der Teilnahmegebühren.

Dem Vertragspartner bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Veranstalter tatsächlich geringere Kosten entstanden sind, als die nach vorstehendem Satz zu berechnenden pauschalen Stornokosten.

(4) Stornierungen von Hotelübernachtungen sind von den jeweiligen Vertragspartnern selbst vorzunehmen. Sofern Hotelzimmer direkt über den Veranstalter gebucht wurden, wird dieser unverzüglich nach Erhalt der Information eine Stornierung des Hotelzimmers veranlassen und dem Vertragspartner die Kosten entsprechend den Stornobedingungen des jeweiligen Hotels weiterbelasten.


§ 10 Gebühren/Zahlungsbedingungen/Rechnung


(1) Die auf der Webseite des Veranstalters in der Ausschreibung der jeweiligen Bildungsleistung und auf der Anmeldebestätigung angegebenen Teilnahmegebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Vergünstigungen für AkademieCard-Inhaber bleiben unberührt.

(2) Teilnahmegebühren für berufliche Fort- und Weiterbildungen enthalten Schulungsunterlagen, die Nutzung des Lernnetzes, eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat. Soweit ausgeschrieben und in der Anmeldebestätigung ausgewiesen, enthalten die Teilnahmegebühren zusätzlich Tagungspauschalen für ein gemeinsames Mittagessen an jedem Schulungstag, Pausenverpflegung und ggfls. eine Einladung zu einer gemeinsamen Abendveranstaltung. Bei der Bildungsleistung „Gepr. Fachwirt/ Gepr. Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität (IHK)“, erfolgt die Verpflegung grundsätzlich in Eigeninitiative der Teilnehmenden.

(3) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung fällig und ist ohne jeden Abzug innerhalb von zwei Wochen unter Angabe der Rechnungsnummer und ggfls. Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters zu zahlen.

(4) Die Rechnungsstellung für berufliche Fort- und Weiterbildungen und Webinare erfolgt durch den Veranstalter in den ersten Arbeitstagen des Monats, in dem die Bildungsleistung beginnt, bzw. stattfindet. Die Rechnungsstellung für Tagungen und Inhouse-Schulungen erfolgt spätestens nach Durchführung der jeweiligen Veranstaltung.

(5) Der Vertragspartner kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von dem Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Beanstandungen der Rechnungen des Veranstalters sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung an aka_rechnungen_gmbh(via)vdv.de geltend zu machen.


§ 11 Absage/Verschiebung von Bildungsleistungen


(1) Der Veranstalter behält sich vor, berufliche Fort- und Weiterbildungen und Seminare aufgrund zu geringer Nachfrage bis spätestens 30 Tage sowie Tagungen, Webinare und Inhouse-Schulungen bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin abzusagen oder ggf. zu verschieben.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund der Erkrankung von Dozierenden und Referierenden sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsleistungen abzusagen oder ggf. zu verschieben.

(3) Der betroffene Vertragspartner wird über eine Absage oder Verschiebung umgehend informiert.

(4) Bei Verschiebung von Bildungsleistungen wird dem Vertragspartner ein Alternativtermin vorgeschlagen. Bei Nichtannahme des Alternativtermins werden die Teilnahmegebühren dem Vertragspartner zeitnah erstattet.

(5) Im Falle der Absage werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren zeitnah erstattet.

(6) Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners wegen verschobener oder abgesagter Bildungsleistungen, insbesondere aber nicht nur wegen vom Vertragspartner und/oder den Teilnehmenden bereits gebuchten Reise- und/oder Übernachtungskosten sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht oder für Ansprüche, für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz


§ 12 Höhere Gewalt


Im Falle höherer Gewalt (Unwetter, Pandemie, Tod, unabwendbare Ereignisse einschließlich gesetzgeberischer oder durch ermächtigte Behörden verordneter Einschränkung von Präsenzveranstaltungen) sowie beim Ausfall eines Referierenden und Dozierenden aufgrund von Krankheit ist der Veranstalter berechtigt, eine Bildungsleistung, die ursprünglich in Präsenz erbracht werden sollte, in eine Online-Bildungsdienstleistung umzuwandeln. Diese gilt, soweit der Vertragspartner nicht das Gegenteil nachweist, als gleichwertige Leistung und berechtigt bei Kündigung/Stornierung durch den Teilnehmenden bzw. den Vertragspartner nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr, soweit sich nicht schon aus § 9 Abs.3 etwas anderes ergibt.


§ 13 Kündigung


(1) Der Vertrag endet automatisch mit Beendigung der Durchführung der gesamten Bildungsleistung. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung während der Durchführung einer Bildungsleistung ist nicht möglich.

(2) Den Vertragsparteien verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung, soweit ein besonderer Kündigungsgrund vorliegt. Die Kündigung hat schriftlich unter Angabe des Grundes zur außerordentlichen Kündigung zu erfolgen.

(3) Als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsleistung durch den Vertragspartner, Zahlungsverzug mit mehr als zwei Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger.


§ 14 Haftungsbeschränkung


(1) Die Haftung des Veranstalters auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, ist auf die 3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.

(2) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht oder für Ansprüche, für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten) der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Absatz 2 genannten Fälle gegeben ist.

(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. § 15 Ratenzahlung Für Bildungsleistungen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden.


§ 16 Erfüllungsort/Gerichtsstand/Nebenabreden/Schriftform


(1) Erfüllungsort ist der dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.

(2) Bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand begründet ist.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit (zumindest) der Textform. Vom Textformerfordernis kann nur durch Vereinbarung (zumindest) in Textform abgesehen werden.


§ 17 Datenschutz


(1) Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie für eigene Marketingzwecke. Im Übrigen wird auf die bereits im Zusammenhang mit dem Anmeldevorgang dem Vertragspartner zur Kenntnis gebrachten Datenschutzbestimmungen unter https://www.vdv-akademie.de/datenschutz/.

(2) Geschäftliche Kontaktdaten werden von dem Veranstalter zu Marketingzwecken für den Versand von Flyern der Veranstalter via E-Mail genutzt.

(3) Im Rahmen der Veranstaltung werden Bild-, Ton- und Lichtbildaufnahmen zur Berichterstattung durch den Veranstalter und ggfs. auch durch die Presse gefertigt. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO, da wir ein berechtigtes Interesse an der Berichterstattung haben. Ergänzend verweisen wir auf unsere datenschutzrechtlichen Hinweise (https://www.vdv-akademie.de/datenschutz/). Ich erkläre hiermit, dass ich den Hinweis zur Verarbeitung meiner Daten sowie jenen zur Anfertigung von Bild-, Ton- und Lichtbildaufnahmen zur Kenntnis genommen habe.

(4) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken per E-Mail an akademie(via)vdv.de widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.


Stand: 26. Oktober 2023

Geschäftsführung VDV-Akademie GmbH

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