Aufstiegs-BAföG
Ihre Zukunft, Ihre Karriere
Nutzen Sie das Aufstiegs-BAföG für Ihren beruflichen Aufstieg im Öffentlichen Verkehr und verwirklichen Sie Ihre Karriereziele! Ob Meister*in, Techniker*in oder Fachwirt*in – die staatliche Förderung erleichtert Ihnen den Weg zu neuen Qualifikationen und besseren Verdienstmöglichkeiten.
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG (ehemals „Meister-BAföG“) bietet eine finanzielle Förderung für alle, die sich beruflich weiterbilden und einen beruflichen Aufstieg anstreben. Es richtet sich an Personen, die eine Qualifikation als Fachwirt*in, Meister*in oder eine ähnliche höherqualifizierende Fortbildung anstreben. Mit dem Aufstiegs-BAföG erhalten Sie Unterstützung in Form von Zuschüssen und Darlehen – unabhängig vom Alter, vom Einkommen und der Art der Weiterbildung. So können Sie Ihre Karriereziele erreichen und Ihre beruflichen Chancen erheblich verbessern.
Wer kann das Aufstiegs-BAföG beantragen?
Das Aufstiegs-BAföG ist für alle offen, die eine anerkannte Fortbildung absolvieren möchten – sei es im Handwerk, in der Industrie, im Dienstleistungssektor oder in der Pflege. Voraussetzungen ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation. Auch Selbstständige, Freiberufliche und Berufsrückkehrende können von dieser Förderung profitieren.
Welche Leistungen bietet das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG setzt sich aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen zusammen, das durch die KfW-Bank vergeben wird. Die Förderung umfasst die Kosten für Lehrgänge und Prüfungen sowie Zuschüsse für den Lebensunterhalt. Der Zuschussanteil kann bis zu 50% betragen und muss nicht zurückgezahlt werden, was die finanzielle Belastung deutlich reduziert.
Vorteile im Überblick
- Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Übernahme bis zu 50%
- Unterstützung für den Lebensunterhalt: Förderung für Alleinstehende, Verheiratete und Familien
- Rückzahlungsfreie Zuschüsse: Ein großer Teil der Förderung muss nicht zurückgezahlt werden
- Flexible Rückzahlung: Niedrige monatliche Raten und Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung
Wie beantrage ich das Aufstiegs-BAföG?
Der Antrag auf Aufstiegs-BAföG kann online oder bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung gestellt werden. Notwendig sind Nachweise über die angestrebte Fortbildung sowie die berufliche Qualifikation. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir, den Antrag möglichst frühzeitig einzureichen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/home/home_node.html.
FAQ
Welche Fortbildungen der VDV-Akademie werden gefördert?
Aktuell können Sie Aufstiegs-BAföG für folgende Angebote beantragen:
- Geprüfte*r Fachwirt*in für Personenverkehr und Mobilität (IHK)
- Geprüfter Berufsspezialist / Geprüfte Berufsspezialistin für Elektronik Mobilität (IHK) - Kraftomnibusse
Wann beginnt die Förderung?
Die Förderung beginnt in der Regel mit dem Start der Weiterbildung. Es ist jedoch ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, um den vollen Umfang der Förderung zu nutzen.
Ist das Aufstiegs-BAföG rückzahlbar?
Der Zuschussanteil ist nicht rückzahlbar, das Darlehen hingegen schon. Die Rückzahlung ist flexibel und an das Einkommen angepasst.