Fortbildung für Ausbilder*innen nach BKrFQV
Sobald die Termine für 2021 festgelegt worden sind, werden sie hier veröffentlicht.

Die neuesten Änderungen der Verodnung zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQV) sehen vor, dass auch die Ausbilder/innen der Berufskraftfahrer/innen sich regelmäßig fortbilden. Dies gilt nicht nur für anerkannte Fahrlehrer/innen, dies gilt für alle Personen, die Fahrerinnen und Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) qualifizieren. Hierfür sind alle vier Jahre 24 Lerneinheiten à 60 Minuten vorgesehen.
Die Lehrinhalte sind durch die Themen Technische Fragstellungen, wirtschaftliches Fahren, gesetzliche Vorschriften, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik und den Umgang von mobilitätseingeschränkten Personen vorgegeben. Innerhalb dieser Themengebiete ist die Themenwahl jedoch frei. In unserer Schulung richten wir uns daher immer nach den aktuellen Themen der Mobilitätsbranche.
Die VDV-Akademie greift die Änderungen der Verordnung zum BKrFQG auf und bietet professionell aufbereitete Themen zur Aus- und Fortbildung Ihrer Fahrerinnen und Fahrer.
Was macht unsere Qualifizierungsoffensive attraktiv?
- Die Fortbildung erfolgt durch hervorragende Experten.
- Die erforderlichen Inhalte werden komplett abgedeckt.
- Die gesetzlichen Anforderungen werden umfänglich erfüllt.