EU-Busfahrer

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Dokumente und Materialien rund um die Aus- und Weiterbildung von Omnibusfahrern sowie zu dem seit August 2006 geltenden Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).
Dieses Gesetz basiert auf der europäischen Richtlinie 2003/59/EG vom Juli 2003 und verfolgt mehrere Ziele: die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, die Wirtschaftlichkeit motorisierter Mobilität durch Kraftstoff sparendes Fahren zu erhöhen und eine noch bessere Qualität in der Beförderung von Personen und Gütern zu realisieren. Auch wenn Richtlinie und Gesetz in erster Linie den Sektor des Güterkraftverkehrs im Fokus haben, so wird das Fahrpersonal im Omnibussektor die neuen Regelungen und Verbindlichkeiten nutzen können, um ihre Kompetenz und Servicequalität weiter zu erhöhen.
Künftig sind alle Fahrer im Personen- und Güterkraftverkehr verpflichtet, neben ihrer Fahrerlaubnis einen sog. Befähigungsnachweis mitzuführen, wenn sie beruflich tätig sein wollen. Sein Besitz ist an offiziell bestätigte Qualifizierungen und Prüfungen geknüpft.
Und auch auf die Aus- und Weiterbildungsstätten, allen voran die Fahrschulen, kommen neue Anforderungen zu. Denn viele der nun gesetzlich vorgeschriebenen Aus- und Weiterbildungsthemen sind bislang gar nicht oder nur als Randthemen im Lehrkanon vertreten gewesen. Hier geht es um neue Qualifikationen und Kompetenzen, die sich Fahrlehrer und Ausbilder aneignen müssen.
